Allgemeine Geschäftsbedingung bei einem Auftrag

 

Zwischen der Firma

Maar-PIM-Service

Fölsenerweg 1, 33100 Paderborn

- im Folgenden als PIM bezeichnet.

und

Dem Auftraggeber der diesen AGB im Zusammenhang eines Auftrages zugestimmt hat

- im Folgenden als Auftraggeber bezeichnet.

 

§ 1 Dienstleistungsauftrag

  1. Der Vermarktungsauftrag umfasst die Erbringung der Marketing- und Arbeitsleistungen, die vom Auftraggeber ausgewählt wurden, sowie die Bereitstellung der benötigten Werbematerialien und Dienstleistungen. Das Hauptziel dieser Maßnahmen ist es, die Grundlage für das Zustandekommen eines Miet- oder Kaufvertrags zu schaffen.

  2. Alle Dienstleistungen des Auftragnehmers werden ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen erbracht. Diese Bedingungen gelten nicht nur für aktuelle Aufträge, sondern auch für zukünftige Aufträge sowie für Erweiterungen von Dienstleistungen, die im Rahmen dieses Vertrages gewünscht werden, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich zwischen den Parteien festgehalten werden.

§ 2 Informationspflichten

  1. Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass die Informationen, die sich auf das Objekt beziehen und von ihm weitergegeben werden, nicht aus eigener Quelle stammen. Außerdem hat der Auftragnehmer diese Angaben nicht auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft. Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, diese Informationen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Für die Korrektheit und Vollständigkeit dieser Informationen kann der Auftragnehmer keine Haftung übernehmen.

  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer ohne Verzögerung darüber zu informieren, wenn ein Vertrag zustande kommt, und ihm eine Kopie dieses Vertrages zuzuschicken. Dies gilt auch für Anfragen des Auftragnehmers, die bis zu 6 Monate nach Abschluss des Auftrags gestellt werden können.

  3. Der Auftraggeber muss den Auftragnehmer schnellstmöglich, jedoch spätestens am 3. Tag nach dem Eintreffen der Informationen über alle relevanten Aspekte des Auftrags, in Kenntnis setzen. Dies betrifft besonders den Fall, wenn die Absicht zum Vertragsabschluss aufgegeben oder geändert wird.

  4. Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt, sich per E-Mail schriftlich nach den Bedingungen für die Fortsetzung des Auftrags zu erkundigen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, innerhalb von 48 Stunden darauf zu antworten.

§ 3 Erfüllungspflichten

  1. Der Auftrag gilt als abgeschlossen und beendet (Auftrags-Ende), sobald alle festgelegten Maßnahmen umgesetzt wurden und/oder die vereinbarte Zeit verstrichen ist und/oder das angestrebte Ziel, ein Miet-Kaufvertrag, erreicht wurde und/oder der Auftraggeber dies durch eine Vertragsbeendigung bestätigt hat, selbst wenn der Miet-, Kaufvertrag bereits vor dem Ende der Gesamtdauer des Auftrags zustande gekommen ist.

  2. Sobald das Ziel erreicht ist, gilt der Auftrag stets als erfüllt und abgeschlossen, selbst wenn einige der im Auftrag festgelegten Dienstleistungen oder die Bereitstellung von Materialien noch ausstehen.

  3. Nach drei Versuchen, Informationen gemäß §2 Punkt 4 im Abstand von 48 Stunden zu erhalten, wird der Auftrag bei ausbleibender Rückmeldung des Auftraggebers auf Eis gelegt (geparkt). Möglicherweise werden in dieser Zeit auch Dienstleistungen wie Inserate eingestellt. Während der Parkdauer entsteht keinerlei Anspruch auf eine Verlängerung des Auftrags um die Zeit der Parkdauer für den Auftraggeber.

§ 4 Haftungsbegrenzung

  1. Die Haftung des Auftragnehmers ist auf grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Regelung gilt nicht für Schäden, die durch Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit entstehen.

  2. Nach der Übergabe der vereinbarten Materialien ist der Auftragnehmer für alle damit verbundenen Haftungsfragen verantwortlich.

§ 5 Kooperationen

  1. Der Auftraggeber stimmt zu, dass auch unsere Kooperationspartner die Informationen zur Erfüllung des Auftrags nutzen dürfen.

  2. Der Auftraggeber stimmt den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Partnerunternehmen und Kooperationspartner zu.

  3. Der Auftragnehmer muss auf Anfrage die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aller Kooperationspartner und Beteiligten dem Auftraggeber bereitstellen.

§ 6 M.E.H.R Vertragsregelungen (Material-Einsatz-Arbeitshonorar-Risikopauschale)

  1. Wenn M.E.H.R angewendet wird, wird der vereinbarte Gesamtbetrag in zwei Teilbeträge aufgeteilt. Teilbetrag 1 (T1) ist bei Beginn des Auftrags fällig, und Teilbetrag 2 (T2) muss bei Abschluss des Auftrags beglichen werden.

  2. Auch bei M.E.H.R Anwendung gilt Laut §3 das Ziel als erreicht und der Auftrag als abgeschlossen, selbst wenn der Miet- oder Kaufvertrag vor Ablauf der Gesamtvertragsdauer zustande kommt.

  3. Die Teilzahlung T2E wird nur im Falle eines erfolgreich abgeschlossenen Kauf- oder Mietvertrages berechnet und darf 3,57 % des notariell festgelegten Kaufpreises oder 2 Kaltmieten des Mietvertrages nicht überschreiten. Die in dieser Teilzahlung enthaltene Risikopauschale wird individuell auf die betreffende Immobilie angerechnet, darf jedoch nicht mehr als 0,5 % des im Vertrag angegebenen Kaufpreises oder 30 % der Kaltmiete betragen.

§ 7 Vertragslaufzeit / Prozessbeginn

  1. Die Vertragslaufzeit beginnt 3 Werk-Tage nach Prozessbeginn.

  2. Der Prozessbeginn erfolgt automatisch, sobald die vollständige Vertragssumme oder ein vereinbarter Teilbetrag beim Auftragnehmer eingegangen ist.

§ 8 Aufwandsentschädigung.

  1. Der Auftraggeber stimmt der Entschädigung für die entstandenen Unannehmlichkeiten und den zusätzlichen Aufwand aufgrund seiner Pflichtverletzungen in Bezug auf die Vertragsvereinbarungen zu, und zwar in Höhe von 2500,- € falls er seine Verpflichtung gemäß §2 Punkt 2 nicht einhält. Falls er seine Verpflichtung gemäß §2 Punkt 3 nicht einhält, beträgt die Entschädigung 1500,- €

  2. Die im Vertrag festgelegten Kosten für Dienstleistungen und Material, die im Rahmen laufender oder bereits erbrachter Teilaufgaben sowie für Material und Fremdleistungen anfallen, sind vom Auftraggeber an den Auftragnehmer zu erstatten.

  3. Die "zu Verkaufen" Schilder werden für die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung gestellt und sind nach Ablauf zurückzugeben. Bei einer nicht erfolgten Rückgabe oder wenn ein Schild beschädigt ist, kann das vereinbarte Pfand vollständig oder teilweise einbehalten werden.  

  4. Dienstleistungen, die an eine bestimmte Laufzeit gebunden sind oder über externe Firmen abgerechnet werden, wie beispielsweise Anzeigen auf Portalen, sind nicht erstattungsfähig.

  5. Vertraglich vereinbarte Teilzahlung T1 für Material und Fremdkosten ist nicht erstattungsfähig.

§ 9 Widerrufsrecht / Folgen des Widerrufs

  1. Der Auftraggeber kann den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ohne Begründung widerrufen.

  2. Wenn ein Widerruf nach dem Beginn des Prozesses gemäß §7 Punkt 3 erfolgt, kommt die Regelung aus §8 Punkt 3 zur Anwendung, plus 20 % der Vertrags-Auftragssumme.

  3. Wird das Widerrufsrecht ausgeübt, so erfolgt keine Erstattung für bereits geleistete Dienstleistungen, laufende Prozesse oder angefallene Material- und Fremdkosten.

  4. Im Falle eines rechtzeitigen Widerrufs der Auftragsvereinbarung verpflichtet sich der Auftragnehmer unter Berücksichtigung §8 Punkt 2, die bereits gezahlte Summe an den Auftraggeber zurückzuerstatten.

§ 10. Sonstige Vereinbarungen und Schriftform

Es gibt keine weiteren Vereinbarungen. Änderungen und Ergänzungen dieser Abmachungen müssen schriftlich erfolgen. Dies gilt ebenfalls für die Änderung der Klausel zur Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nicht gültig.

§ 11. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Paderborn.